Kurze Antwort: Krankheit gibt Ihnen kein Recht, eine Pauschalreise kostenlos zu stornieren. Der Reiseveranstalter behält die Stornogebühr laut Vertrag, zehn Tage vor der Abreise meist 75–80 % des Preises. Ihr Geld erstattet eine Stornoversicherung, die Sie abgeschlossen haben, bevor Sie krank wurden: die Stornogebühr abzüglich 10 % Selbstbeteiligung, bei Krankenhausaufenthalt in voller Höhe. Gehen Sie sofort zum Arzt und stornieren Sie die Reise schriftlich.
Das Wichtigste in einer Minute
- Ein ärztlicher Bericht noch vor der Abreise: Diagnose, Behandlungsdauer und die Bestätigung, dass Ihr Zustand die Abreise nicht zulässt.
- Stornieren Sie die Reise so früh wie möglich schriftlich. Die Stornogebühr richtet sich nach dem Tag, an dem der Rücktritt beim Reiseveranstalter eingeht.
- Bei einer Pauschalreise für 36.000 CZK, die zehn Tage vor der Abreise storniert wird, kann die Stornogebühr 28.800 CZK betragen. Die Stornoversicherung erstattet davon 25.920 CZK.
- Die Versicherung deckt nur eine Krankheit ab, die nach ihrem Abschluss auftritt. Beschwerden, die Sie schon vorher hatten, deckt sie nicht ab.
- Ohne Versicherung versuchen Sie, die Reise auf eine andere Person zu übertragen. Das müssen Sie dem Reiseveranstalter spätestens 7 Tage vor der Abreise mitteilen.
Was Sie sofort tun sollten, wenn Sie krank werden
- Gehen Sie noch vor der Abreise zum Arzt. Der Versicherer braucht einen ärztlichen Bericht mit Diagnose und Behandlungsdauer, in dem der Arzt bestätigt, dass Ihr Zustand die Abreise nicht zulässt. Den Bericht darf kein Arzt ausstellen, der eine Ihnen nahestehende Person ist. Kommen Sie ins Krankenhaus, heben Sie den Entlassungsbericht auf.
- Stornieren Sie die Reise schriftlich, sobald Sie wissen, dass Sie nicht fahren. Die Stornogebühr richtet sich nach dem Tag, an dem der Rücktritt beim Reiseveranstalter eingeht, und steigt, je näher die Abreise rückt. Warten Sie mit der Stornierung unnötig lange, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Ablauf und Text des Rücktritts finden Sie im Ratgeber So stornieren Sie eine Pauschalreise.
- Lassen Sie sich die Stornogebühr abrechnen. Den Beleg darüber, wie viel der Reiseveranstalter behalten hat und wie viel er erstattet, brauchen Sie für den Versicherer.
- Melden Sie den Schaden dem Versicherer unverzüglich und immer mit der Nummer des Versicherungsvertrags. Ablauf und Online-Formular finden Sie auf der Seite So beantragen Sie die Leistung.
Was der Reiseveranstalter behält
Krankheit und Unfall gehören nicht zu den Gründen, aus denen das Gesetz einen Rücktritt von der Pauschalreise ohne Entschädigung erlaubt. Der Reiseveranstalter behält deshalb eine Stornogebühr nach dem Pauschalreisevertrag und seinen Bedingungen. Wie hoch sie ist, hängt davon ab, wie viele Tage bis zur Abreise bleiben.
Nach den aktuellen Bedingungen großer tschechischer Reiseveranstalter sind es drei Monate vor der Abreise eine Pauschale von 990–1.500 Kč pro Person oder 15–30 % des Preises. Zehn Tage vor der Abreise sind es 75–80 % und in den letzten Tagen 90–100 %. Die Zahlen für einzelne Reiseveranstalter finden Sie in der Übersicht der Stornogebühren der Reiseveranstalter.
Wenn Sie eine Stornoversicherung haben
Die Stornoversicherung erstattet die Stornogebühr abzüglich 10 % Selbstbeteiligung, wenn Sie wegen eigener Krankheit oder eines Unfalls nicht abreisen können. Liegen Sie mindestens 24 Stunden im Krankenhaus, entfällt die Selbstbeteiligung, und die volle Stornogebühr wird erstattet. Was Sie zu einer Pauschalreise alles versichern können, finden Sie auf der Seite Stornoversicherung für Pauschalreisen.
Beispiel: eine Pauschalreise für zwei Personen für 36.000 CZK, Prämie 3.240 CZK. Zehn Tage vor der Abreise bekommen Sie eine Lungenentzündung, und der Arzt rät von der Reise ab. Der Reiseveranstalter behält 80 % des Preises, also 28.800 CZK. Der Versicherer zahlt Ihnen 25.920 CZK aus. Hätten Sie mindestens 24 Stunden im Krankenhaus gelegen, würde er die vollen 28.800 CZK erstatten.
Worauf Sie achten sollten
- Sie müssen sich versichern, bevor Sie krank werden. Die Versicherung deckt nur Ereignisse ab, die nach ihrem Abschluss eintreten. Sie wird immer zu einer konkreten Buchung abgeschlossen, also zu einer Pauschalreise, einem Flugticket oder einer Unterkunft, die Sie bezahlt oder verbindlich gebucht haben.
- Frist von 30 Tagen. Bleiben bis zur Abreise mehr als 30 Tage, können Sie die Versicherung jederzeit abschließen. Eine Reise, die Sie 30 Tage oder weniger vor der Abreise kaufen, versichern Sie nur gleichzeitig mit der Bezahlung.
- Wann die Krankheit eintreten darf. Krankheit, Unfall, Tod und Schwangerschaft sind versichert, wenn sie frühestens 180 Tage vor der Abreise eintreten.
- Nur eine plötzliche Krankheit. Die Versicherungsbedingungen decken eine akute und unerwartete Krankheit ab, die Sie an der Abreise hindert und wegen der Sie einen Arzt brauchen.
Die Prämie beträgt 9 % des Preises, mindestens 26 CZK. Ein Angebot schicken wir Ihnen per E-Mail: Angebot für die Reiserücktrittsversicherung anfordern. Den Preis für Ihren Betrag berechnen Sie im Preisrechner.
Wenn Sie keine Versicherung haben: was Sie noch versuchen können
Die Stornogebühr zahlen Sie dann selbst. Sie lässt sich aber senken oder ganz vermeiden:
- Übertragung der Reise auf eine andere Person. Sie können den Vertrag auf jemanden übertragen, der die Teilnahmebedingungen erfüllt. Teilen Sie das dem Reiseveranstalter spätestens 7 Tage vor der Abreise in Textform mit, zusammen mit der Zustimmung dieser Person (§ 2532 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Sie zahlen nur die tatsächlichen Kosten der Übertragung, etwa für die Namensänderung auf dem Flugticket. Der Reiseveranstalter muss sie belegen.
- Terminänderung. Einen Anspruch auf eine Änderung haben Sie nicht, aber Reiseveranstalter ermöglichen sie oft gegen Gebühr. Manche bieten bei frühzeitiger Buchung auch eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung innerhalb einer bestimmten Frist an. Einzelheiten finden Sie in der Übersicht der Stornogebühren.
- Begründung der Entschädigung. Die Entschädigung für den Rücktritt muss angemessen sein, und der Reiseveranstalter muss Ihnen ihre Höhe auf Verlangen begründen (§ 2533 Abs. 2 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Kommt sie Ihnen zu hoch vor, verlangen Sie die Begründung schriftlich.
- Versicherung anderswo. Prüfen Sie, ob Sie die Stornierung nicht schon beim Reiseveranstalter, in einer Jahresreiseversicherung oder über Ihre Zahlungskarte versichert haben. Maßgeblich sind deren Bedingungen.
Wenn Mitreisende oder Familienangehörige krank werden
Die Versicherung deckt auch Krankheit, Unfall oder Tod eines Familienangehörigen, eines Geschäftspartners oder einer Person ab, mit der Sie die Reise gebucht haben. Sie greift auch, wenn Sie sich um einen kranken Familienangehörigen kümmern müssen, der nicht mit Ihnen reist. Wer alles zur Familie zählt, finden Sie auf der Seite Was die Versicherung abdeckt.
Storniert nur einer von Ihnen, wird sein Anteil erstattet. Die gesamte Stornierung wird erstattet, wenn sonst einer von Ihnen, Ihre Kinder oder Großeltern allein reisen müssten. Was zu tun ist, wenn Ihr Kind krank wird, beschreiben wir im Ratgeber Kind vor dem Urlaub krank.
Eine Krankheit, von der Sie vorher wussten
Die Versicherung deckt keine Krankheit und keinen Unfall ab, die Sie schon beim Abschluss hatten. Sie deckt auch keine Beschwerden ab, wegen derer Ihnen ein Arzt in den letzten 6 Monaten vor dem Abschluss eine Behandlung empfohlen hat. Schließen Sie die Versicherung mit Fieber ab, ist genau dieses Fieber nicht versichert.
Eine Ausnahme ist eine stabilisierte chronische Erkrankung. Das ist eine Krankheit, bei der in den 6 Monaten vor der Abreise nichts darauf hindeutete, dass Sie die Reise nicht antreten oder einen Arzt, andere Medikamente oder ein Krankenhaus brauchen würden. Verschlechtert sie sich dann unerwartet, ist sie versichert.
Was ist mit Ihrem Urlaub beim Arbeitgeber?
Schreibt Sie der Arzt arbeitsunfähig (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eNeschopenka), während Sie bei Ihrem Arbeitgeber festgelegten Urlaub haben, wird der Urlaub nach § 219 des tschechischen Arbeitsgesetzbuchs unterbrochen. Die Tage, an denen Sie krank sind, werden nicht auf Ihren Urlaub angerechnet.
Häufige Fragen
Erstattet mir der Reiseveranstalter das Geld, wenn ich krank werde?
Nur den Teil, der über die Stornogebühr hinausgeht. Krankheit ist kein Grund für einen Rücktritt ohne Entschädigung. Ohne Gebühr können Sie nur in den gesetzlich festgelegten Fällen zurücktreten, zum Beispiel bei außergewöhnlichen Umständen am Reiseziel oder wenn der Reiseveranstalter die Reise erheblich ändert.
Kann ich die Versicherung abschließen, wenn ich schon krank bin?
Abschließen können Sie sie, aber eine Krankheit, die Sie schon haben, ist nicht versichert. Die Versicherung gilt nur für Ereignisse, die nach dem Abschluss eintreten. Andere Gründe, etwa die Krankheit eines Familienangehörigen, sind versichert.
Muss der Arzt schreiben, dass ich nicht reisen kann?
Ja. Bei einer schweren akuten Krankheit oder einem Unfall muss der behandelnde Arzt bestätigen, dass Ihr Zustand die Abreise unmöglich macht, und die Diagnose und die Behandlungsdauer angeben.
Wie viel bekomme ich zurück, wenn ich ins Krankenhaus muss?
Bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 24 Stunden wird keine Selbstbeteiligung abgezogen, und die Versicherung erstattet die volle Stornogebühr, höchstens bis zum Reisepreis (500.000 CZK pro Person und Vertrag).
Quellen
Den Wortlaut der Gesetze haben wir am 26.10.2026 geprüft. Die Links führen zu Websites Dritter.
- Tschechisches Bürgerliches Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012 Slg.), §§ 2532 bis 2535: Vertragsübertragung und Rücktritt vom Pauschalreisevertrag (öffnet sich in einem neuen Fenster)
- Tschechisches Arbeitsgesetzbuch (Gesetz Nr. 262/2006 Slg.), § 219: Unterbrechung des Urlaubs (öffnet sich in einem neuen Fenster)
- Stornogebühren der Reiseveranstalter 2027: Übersicht aus den Bedingungen der Reiseveranstalter
- Versicherungsbedingungen PP STORNO CZ 11/2025 – auf der Seite Dokumente
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Bedingungen Ihres Anbieters. Die Rechenbeispiele dienen der Veranschaulichung.