Die Versicherungsbedingungen nennen 14 Gründe außerhalb Ihrer Kontrolle, aus denen Sie eine bezahlte Reise oder Veranstaltung nicht antreten können – bei Ihnen und bei Ihrer Familie. Wir erstatten die Stornokosten abzüglich 10 % Selbstbeteiligung, bei Krankenhausaufenthalt oder Tod der versicherten Person ohne Selbstbeteiligung, bis zur Höhe des Reisepreises (höchstens 500.000 CZK). Covid-19 ist mitversichert.
Versicherte Risiken
14 Gründe, die die Versicherung abdeckt
Punkte a)–n) der Versicherungsbedingungen. Zu jedem finden Sie ein Beispiel und den Nachweis, mit dem Sie den Grund belegen.
Der Grund muss außerhalb Ihrer Kontrolle liegen und innerhalb der letzten 30 Tage vor der geplanten Abreise eintreten. Krankheit, Unfall, Tod und Schwangerschaft (Punkte a)–d)) sind auch abgedeckt, wenn sie bereits bis zu 180 Tage vor der Abreise eintreten.
Punkt a) – Eigene Krankheit, Unfall oder Tod
Ihre Krankheit, Ihr Unfall oder Ihr Tod. Bei einer schweren akuten Erkrankung oder einem Unfall muss der behandelnde Arzt bestätigen, dass der Zustand die Abreise unmöglich macht, und die Diagnose sowie die Behandlungsdauer angeben.
Zum Beispiel: Am Tag vor dem Abflug bekommen Sie hohes Fieber, und der Arzt rät von der Reise ab.
Wann: bis zu 180 Tage vor der geplanten Abreise
Nachweis: Ärztlicher Bericht mit Diagnose und Behandlungsdauer (bei Krankenhausaufenthalt der Entlassungsbericht), gegebenenfalls eine Kopie der Sterbeurkunde.
Punkt b) – Krankheit, Unfall oder Tod nahestehender Personen
Krankheit, Unfall oder Tod eines Familienangehörigen, eines Geschäftspartners oder einer anderen Person, mit der Sie die Reise gebucht haben oder bei der Sie untergebracht sein sollten.
Zum Beispiel: Eine Woche vor dem Urlaub stirbt plötzlich Ihr Vater.
Wann: bis zu 180 Tage vor der geplanten Abreise
Nachweis: Ärztlicher Bericht mit Diagnose und Behandlungsdauer oder eine Kopie der Sterbeurkunde – sowie ein Nachweis über Ihre Beziehung zu der Person.
Punkt c) – Pflege eines kranken Angehörigen
Krankheit, Unfall oder Tod eines Familienangehörigen, der nicht mit Ihnen reist, um den Sie sich aber nachweislich kümmern müssen.
Zum Beispiel: Ihre Großmutter, die bei Ihnen lebt, bricht sich eine Woche vor der Abreise den Oberschenkelhals und braucht Ihre Pflege.
Wann: bis zu 180 Tage vor der geplanten Abreise
Nachweis: Ärztliche Bestätigung über Diagnose, Behandlungsdauer und die notwendige Pflege des Familienangehörigen.
Punkt d) – Festgestellte Schwangerschaft
Feststellung einer Schwangerschaft nach Abschluss der Versicherung, wenn Ihnen der Arzt aus gesundheitlichen Gründen von der Reise abgeraten hat.
Zum Beispiel: Zwei Monate vor einer Fernreise erfahren Sie, dass Sie ein Kind erwarten, und Ihre Ärztin rät wegen der Risiken von der Reise ab.
Wann: bis zu 180 Tage vor der geplanten Abreise
Nachweis: Ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft und darüber, dass der Arzt aus gesundheitlichen Gründen von der Reise abgeraten hat.
Punkt e) – Tod eines Haustiers
Tod eines Hundes oder einer Katze, die mit Ihnen im selben Haushalt leben und deren Halter (laut Heimtierausweis) Sie oder Ihr Partner sind.
Zum Beispiel: Ein paar Tage vor der Abreise stirbt plötzlich Ihr Hund.
Wann: bis zu 30 Tage vor der geplanten Abreise
Nachweis: Tierärztliche Bestätigung des Todes und der Heimtierausweis, in dem Sie als Halter eingetragen sind.
Punkt f) – Gericht, Adoption oder Scheidung
Ihre Ladung vor Gericht als Zeuge (nicht als Sachverständiger), die Adoption eines Kindes oder ein Scheidungsverfahren, wenn der Termin in den Zeitraum der versicherten Reise fällt.
Zum Beispiel: Für den Tag der Konferenz erhalten Sie eine Ladung als Zeuge vor Gericht.
Wann: bis zu 30 Tage vor der geplanten Abreise
Nachweis: Kopie der gerichtlichen Ladung oder eines anderen Nachweises über das Verfahren mit dem Verhandlungstermin.
Punkt g) – Kündigung durch den Arbeitgeber
Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und bei der Buchung keinen Grund hatten, mit der Kündigung zu rechnen. Eine Kündigung, die Sie selbst aussprechen, ist nicht abgedeckt.
Zum Beispiel: Drei Wochen vor dem Kurs wird Ihnen gekündigt, weil Ihre Stelle gestrichen wird.
Wann: bis zu 30 Tage vor der geplanten Abreise
Nachweis: Kündigungsschreiben des Arbeitgebers, gegebenenfalls eine Bestätigung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Punkt h) – Wiederholungsprüfung
Wiederholung einer Universitäts- oder vergleichbaren Prüfung (Ihrer eigenen oder der einer anderen versicherten Person), wenn der Termin der Wiederholungsprüfung in den Reisezeitraum oder in die 7 Tage nach der geplanten Rückkehr fällt.
Zum Beispiel: Sie fallen durch eine Prüfung, und die Fakultät legt den Wiederholungstermin genau auf den Tag des Konzerts.
Wann: bis zu 30 Tage vor der geplanten Abreise
Nachweis: Bestätigung der Hochschule oder Schule über den Termin der Wiederholungsprüfung.
Punkt i) – Verkehrsunfall mit dem Auto
Verkehrsunfall des Pkw, mit dem Sie verreisen wollten, wenn das Auto nicht fahrbereit ist und die tschechische Polizei (Policie ČR) den Unfall aufgenommen hat.
Zum Beispiel: Am Tag vor der Fahrt in die Berge fährt Ihnen an einer Kreuzung ein anderer Fahrer ins Auto, und es ist nicht mehr fahrbereit.
Wann: bis zu 30 Tage vor der geplanten Abreise
Nachweis: Unfallprotokoll der Policie ČR.
Punkt j) – Diebstahl von Ausweisen
Diebstahl der Ausweisdokumente von Ihnen oder anderen versicherten Personen innerhalb von 7 Tagen vor der geplanten Abreise.
Zum Beispiel: Am Abend vor dem Abflug wird Ihnen in der Straßenbahn die Geldbörse mit dem Reisepass gestohlen.
Wann: bis zu 7 Tage vor der geplanten Abreise
Nachweis: Protokoll der Policie ČR über den Diebstahl der Ausweise.
Punkt k) – Opfer einer Straftat
Wenn Sie oder ein Familienangehöriger Opfer einer Straftat geworden sind.
Zum Beispiel: Ein paar Tage vor der Abreise werden Sie auf der Straße überfallen und müssen die Sache mit der Polizei klären.
Wann: bis zu 30 Tage vor der geplanten Abreise
Nachweis: Polizeiprotokoll oder ein anderer Nachweis über die Straftat.
Punkt l) – Diebstahl oder Schaden zu Hause
Raub oder Diebstahl an Ihrem Wohnort oder ein erheblicher Sachschaden am Wohnort (über 200.000 Kč) durch Feuer oder Naturgewalten.
Zum Beispiel: Zwei Tage vor der Abreise wird in Ihre Wohnung eingebrochen.
Wann: bis zu 30 Tage vor der geplanten Abreise
Nachweis: Polizeiprotokoll über den Raub oder Diebstahl bzw. eine Bestätigung über die Schäden an Ihrer Wohnung und die Schadenshöhe.
Punkt m) – Angeordnete Quarantäne
Eine vom Gesundheitsamt angeordnete Pflichtquarantäne innerhalb von 2 Wochen vor der geplanten Abreise.
Zum Beispiel: Eine Woche vor der Abreise ordnet das Gesundheitsamt für Sie eine Quarantäne an.
Wann: bis zu 14 Tage vor der geplanten Abreise
Nachweis: Bestätigung über die angeordnete Quarantäne.
Punkt n) – Naturkatastrophe am Reiseziel
Eine Naturkatastrophe (Brand, Hochwasser, Sturm) am Zielort des Aufenthalts, die die offiziellen Behörden höchstens 5 Tage vor Versicherungsbeginn als Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum einstufen. Zielort ist die Stadt oder der Ferienort, die in Ihrem Reisevertrag oder Ihrer verbindlichen Buchung angegeben sind.
Zum Beispiel: Der Ferienort, an den Sie reisen, wird überflutet, und die Behörden erklären das Gebiet zur Gefahrenzone.
Wann: bis zu 30 Tage vor der geplanten Abreise
Nachweis: Offizielle Erklärung der Behörden über die Gefährdung am Zielort.
Auch für Ihre Familie
Krankheit, Unfall oder Tod sind nicht nur bei der versicherten Person abgedeckt, sondern auch bei Familienangehörigen: Partner oder Partnerin, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Eltern des Partners, Schwiegertochter, Schwiegersohn und weitere Verwandte, die mit Ihnen im selben Haushalt leben oder für die Sie nachweislich sorgen. Ebenso bei einem Geschäftspartner oder einer Person, mit der Sie die Reise gebucht haben oder bei der Sie wohnen wollten. Erkrankt Ihr Kind schwer, können auch Sie stornieren.
Leistungsgrenzen
Wie viel wir erstatten
Leistung
Stornokosten abzüglich 10 % SelbstbeteiligungDie im Voraus bezahlte Anzahlung oder der Preis, den Ihnen der Verkäufer nicht erstattet hat – ohne Prämie, Flughafengebühren und Gebühren, die Sie zurückbekommen können.
Selbstbeteiligung
10 %Bei Stornierung wegen eines Krankenhausaufenthalts (mindestens 24 Stunden) oder Tod der versicherten Person 0 % – wir erstatten die vollen Stornokosten.
Höchstbetrag
Gesamtpreis der ReiseSumme aller versicherten Leistungen, höchstens 500.000 CZK pro Person und Versicherungsvertrag.
Reiseabbruch
Anteiliger BetragTreten Sie die Reise aus einem versicherten Grund später an oder brechen Sie sie ab, erstatten wir den anteiligen Preis der nicht genutzten Leistungen.
Geltungsbereich
Tschechien und weltweitSie können Reisen, Aufenthalte und Veranstaltungen überall versichern. Versichern können sich Staatsangehörige Tschechiens und anderer Länder.
Ausschlüsse
Was die Stornoversicherung nicht abdeckt
Die Stornoversicherung ist für ernste und unerwartete Situationen gedacht. Diese Fälle sind nicht versichert – Ausschlüsse a)–t) nach Art. 4 der Versicherungsbedingungen.
Ausschluss a) – Vorher bekannt
Stornokosten, deren Entstehung vernünftigerweise vorhersehbar war oder die bereits vor Versicherungsbeginn bekannt waren.
Ausschluss b) – Reise trotz Reisewarnung
Eine Reise, von der das tschechische Außenministerium (MZV ČR) ausdrücklich abrät, oder eine Reise entgegen den Einreisebedingungen, die das Zielland zum Zeitpunkt der Abreise veröffentlicht hat.
Ausschluss c) – Lage im Zielland und Pandemie
Eine verschlechterte oder dauerhaft ungünstige geopolitische, klimatische oder ökologische Lage, die Sperrung des Luftraums oder eine Pandemie. Der Versicherer kann die Bedingungen durch eine sogenannte Öffentliche Zusage lockern.
Ausschluss d) – Änderung oder Absage der Reise
Wenn Sie, der Beförderer oder der Anbieter die Reisepläne ändern oder die Reise absagen. Bei einer abgesagten Veranstaltung oder Reise ist der Veranstalter zuständig.
Ausschluss e) – Kein Urlaub, Angst, keine Lust
Wenn Sie keinen Urlaub bekommen, Angst vor dem Reisen haben oder nicht mehr fahren möchten.
Ausschluss f) – Eigene Kündigung
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Ihren eigenen Wunsch.
Ausschluss g) – Ausschluss von der Beförderung
Ausschluss von der Beförderung aus anderen als gesundheitlichen Gründen.
Ausschluss h) – Vorerkrankungen
Gesundheitszustände, Krankheiten oder Verletzungen, die bereits vor Abschluss der Versicherung bestanden. Ausgenommen ist eine stabilisierte chronische Erkrankung.
Ausschluss i) – Gegen ärztlichen Rat
Eine Reise, die entgegen ärztlicher Empfehlung angetreten wurde.
Ausschluss j) – Fortgeschrittene Schwangerschaft
Schwangerschaft nach der 26. Woche oder ein freiwilliger Schwangerschaftsabbruch in den 3 Monaten vor der Abreise.
Ausschluss k) – Psychische Erkrankungen und Selbstverletzung
Suizid oder Suizidversuch, alle Formen psychischer Erkrankungen, absichtliche Selbstverletzung oder das bewusste Eingehen einer Gefahr (außer zur Rettung von Menschenleben) sowie eine posttraumatische Belastungsstörung, die nicht unmittelbar durch einen Unfall entstanden ist.
Ausschluss l) – Alkohol, Drogen, Medikamente
Ereignisse unter dem Einfluss von Alkohol über 0,8 Promille, von Drogen oder nicht ärztlich verordneten Medikamenten bzw. von Medikamenten, die entgegen den Herstellerangaben eingenommen wurden.
Ausschluss m) – HIV und Geschlechtskrankheiten
Ereignisse im Zusammenhang mit dem erworbenen Immunschwächesyndrom (AIDS, HIV) und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten.
Ausschluss n) – Fahren ohne Berechtigung, Fliegen
Das Führen eines Fahrzeugs, Wasserfahrzeugs oder sonstigen Verkehrsmittels ohne die erforderliche Berechtigung sowie Fliegen jeder Art, außer als zahlender Passagier.
Ausschluss o) – Vorsatz und Straftaten
Schäden, die Sie oder eine andere Person auf Ihre Veranlassung vorsätzlich verursacht haben, oder Schäden im Zusammenhang mit der Begehung einer Straftat.
Ereignisse bei der Teilnahme an Rennen oder Wettkämpfen, bei professioneller sportlicher Tätigkeit, bei Reisen in unbewohnte Gebiete und an Orte mit extremen Bedingungen oder bei Expeditionen.
Ausschluss q) – Waffen, Pyrotechnik, Militär
Gefährliche Tätigkeiten mit Waffen (einschließlich Jagd) oder Pyrotechnik sowie Dienst oder Ausbildung in einer militärischen oder polizeilichen Organisation.
Ausschluss r) – Krieg und Unruhen
Krieg, Invasion, militärische Aktionen, Bürgerkrieg, Aufstand, Streiks, zivile Unruhen, Eingriffe der Staatsgewalt und ähnliche Ereignisse.
Ausschluss s) – Nukleare, biologische und chemische Gefahren
Ionisierende Strahlung, radioaktive Verseuchung sowie die Freisetzung oder der Einsatz pathogener oder giftiger biologischer oder chemischer Stoffe.
Ausschluss t) – Terrorismus trotz Reisewarnung
Terrorismus, wenn Sie entgegen einer Sicherheitswarnung des tschechischen Außenministeriums (MZV ČR) für das Reiseziel gereist sind.
Der Versicherer kann die Leistung kürzen oder ablehnen, wenn
die Kosten durch eine verspätete Stornierung entstanden sind und bei rechtzeitiger Stornierung niedriger gewesen wären,
Sie eine Reise in ein Land stornieren, in dem die politische, Sicherheits-, Gesundheits- oder Naturlage Bedenken gegen das Reisen auslösen kann,
Sie die stornierten Tickets erst nach Beginn der Veranstaltung an den Versicherer geschickt haben.
Die meisten Gründe müssen innerhalb der letzten 30 Tage vor der geplanten Abreise eintreten. Krankheit, Unfall, Tod und Schwangerschaft sind auch dann abgedeckt, wenn sie bereits bis zu 180 Tage vor der Abreise eintreten – das ist vor allem bei Urlauben praktisch, die lange im Voraus gebucht werden.
Ja. Krankheit, Unfall und Tod sind nicht nur bei der versicherten Person abgedeckt, sondern auch bei Familienangehörigen – das sind Partner oder Partnerin, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Eltern des Partners, Schwiegertochter, Schwiegersohn und weitere Verwandte, die mit Ihnen im selben Haushalt leben oder für die Sie nachweislich sorgen. Abgedeckt sind auch ein Geschäftspartner und die Person, mit der Sie die Reise gebucht haben oder bei der Sie wohnen wollten.
Treten Sie die Reise wegen eines versicherten Grundes verspätet an, unterbrechen Sie sie oder beenden Sie sie vorzeitig und lassen sich die nicht genutzten Leistungen nicht anderweitig zurückholen, erstatten wir den entsprechenden Anteil der Stornokosten.
Ja, in den Bedingungen steht „Covid-19-Risiko eingeschlossen“ – die Erkrankung wird wie jede andere Krankheit behandelt, und auch eine vom Gesundheitsamt angeordnete Pflichtquarantäne innerhalb von 2 Wochen vor der Abreise ist abgedeckt. Die Pandemie selbst oder die Angst vor dem Reisen sind jedoch kein Stornogrund.
Für eine Krankheit, von der Sie bereits wissen, nicht. Die Versicherung deckt keine Gesundheitszustände, Krankheiten oder Verletzungen ab, die schon vor ihrem Abschluss bestanden (ausgenommen ist eine stabilisierte chronische Erkrankung), und auch nichts, was vorhersehbar war. Deshalb lohnt es sich, sie gleich beim Kauf abzuschließen, solange Sie gesund sind.
Dafür ist die Stornoversicherung nicht da – ändert oder storniert der Beförderer oder Anbieter die Reise, muss er Ihnen das Geld zurückzahlen. Pauschalreisen sind zudem durch die gesetzliche Insolvenzabsicherung der Reiseveranstalter geschützt. Die Stornoversicherung ist für Situationen gedacht, in denen Sie selbst nicht reisen können.
Ja, wenn Ihnen der Arbeitgeber kündigt, Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und bei der Buchung keinen Grund hatten, mit der Kündigung zu rechnen. Die Kündigung muss innerhalb der letzten 30 Tage vor der Abreise erfolgen. Kündigen Sie selbst, ist das nicht abgedeckt.
Die Versicherung deckt die Wiederholung einer Universitäts- oder vergleichbaren Prüfung ab – also einen Wiederholungstermin, der in den Reisezeitraum oder in die 7 Tage nach der geplanten Rückkehr fällt.
Die Versicherung greift, wenn Ihnen oder anderen versicherten Personen in den letzten 7 Tagen vor der geplanten Abreise die Ausweisdokumente gestohlen werden. Den Diebstahl müssen Sie bei der Polizei anzeigen und mit dem Protokoll belegen.
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