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Meditapass

Häufige Fragen

Was uns am häufigsten gefragt wird

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So funktioniert die Stornoversicherung

  • Die Stornoversicherung (auch Stornokostenversicherung) erstattet Ihnen die Stornokosten, wenn Sie eine bezahlte Reise, einen Aufenthalt, eine Veranstaltung oder einen Kurs aus einem ernsten Grund außerhalb Ihrer Kontrolle absagen müssen – etwa wegen Krankheit, Unfall oder eines Todesfalls in der Familie. Wir erstatten die Stornokosten abzüglich 10 % Selbstbeteiligung, bei Krankenhausaufenthalt oder Tod der versicherten Person ohne Selbstbeteiligung. Die Prämie beträgt 9 % des Preises, mindestens 26 CZK.

    Was die Versicherung genau abdeckt →
  • Für Reisen in Tschechien und im Ausland, privat wie beruflich: Pauschalreisen, einzelne Flugtickets, Unterkünfte im Hotel, auf dem Campingplatz, in der Pension oder privat, Kuraufenthalte, Camps, Klassenfahrten, Skikurse, Sprachkurse sowie Tickets für Kultur- und Sportveranstaltungen. Voraussetzung ist ein Buchungsvertrag, eine verbindliche Bestellung oder eine Vorauszahlung. Online versichern Sie einen Preis bis 500.000 CZK.

  • Die Versicherungsbedingungen nennen 14 Gründe: Ihre eigene Krankheit, Ihren Unfall oder Tod; Krankheit, Unfall oder Tod eines Familienangehörigen, eines Geschäftspartners oder der Person, mit der Sie reisen; die Pflege eines kranken Familienmitglieds; eine festgestellte Schwangerschaft; den Tod Ihres Hundes oder Ihrer Katze; Gerichtstermin, Adoption oder Scheidung; eine Kündigung durch den Arbeitgeber; eine Wiederholungsprüfung; einen Verkehrsunfall mit dem Auto; den Diebstahl von Ausweisen; eine Straftat; Diebstahl oder einen Schaden durch Feuer oder Naturgewalten zu Hause; eine angeordnete Quarantäne und eine Naturkatastrophe am Reiseziel.

    Alle Gründe im Detail →
  • Die meisten Gründe müssen innerhalb der letzten 30 Tage vor der geplanten Abreise eintreten. Krankheit, Unfall, Tod und Schwangerschaft sind auch dann abgedeckt, wenn sie bereits bis zu 180 Tage vor der Abreise eintreten – das ist vor allem bei Urlauben praktisch, die lange im Voraus gebucht werden.

  • Ja. Krankheit, Unfall und Tod sind nicht nur bei der versicherten Person abgedeckt, sondern auch bei Familienangehörigen – das sind Partner oder Partnerin, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Eltern des Partners, Schwiegertochter, Schwiegersohn und weitere Verwandte, die mit Ihnen im selben Haushalt leben oder für die Sie nachweislich sorgen. Abgedeckt sind auch ein Geschäftspartner und die Person, mit der Sie die Reise gebucht haben oder bei der Sie wohnen wollten.

  • Treten Sie die Reise wegen eines versicherten Grundes verspätet an, unterbrechen Sie sie oder beenden Sie sie vorzeitig und lassen sich die nicht genutzten Leistungen nicht anderweitig zurückholen, erstatten wir den entsprechenden Anteil der Stornokosten.

  • Unter anderem keine Planänderungen (Sie möchten nicht mehr fahren, haben Angst oder bekommen keinen Urlaub), keine gesundheitlichen Probleme, die schon vor Abschluss der Versicherung bestanden (außer einer stabilisierten chronischen Erkrankung), keine Ereignisse unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, keine Unfälle bei Rennen und Wettkämpfen und auch keine Absage der Reise durch den Beförderer oder Veranstalter – dann zahlt dieser das Geld zurück.

    Alle Ausschlüsse →
  • Ja, in den Bedingungen steht „Covid-19-Risiko eingeschlossen“ – die Erkrankung wird wie jede andere Krankheit behandelt, und auch eine vom Gesundheitsamt angeordnete Pflichtquarantäne innerhalb von 2 Wochen vor der Abreise ist abgedeckt. Die Pandemie selbst oder die Angst vor dem Reisen sind jedoch kein Stornogrund.

  • Die Reiseversicherung gilt während der Reise – vor allem für Behandlungskosten im Ausland. Die Stornoversicherung greift, wenn Sie eine Reise oder Veranstaltung gar nicht erst antreten können und Ihr bezahltes Geld verlieren würden. Bei uns schließen Sie die Stornoversicherung eigenständig ab, eine Reiseversicherung müssen Sie nicht dazukaufen.

Preis und Leistung

  • Die Prämie beträgt 9 % des Gesamtpreises dessen, was Sie versichern, mindestens 26 CZK pro Versicherungsvertrag. Die Versicherung für ein Ticket zu 1.500 CZK kostet 135 CZK, für einen Aufenthalt zu 12.000 CZK kostet sie 1.080 CZK und für eine Pauschalreise zu 40.000 CZK kostet sie 3.600 CZK. Sie zahlen einmalig.

    Preis berechnen →
  • Wir erstatten die Stornokosten abzüglich 10 % Selbstbeteiligung – also die im Voraus bezahlte Anzahlung oder den Preis, den Ihnen der Verkäufer nach seinen Bedingungen nicht zurückgezahlt hat. Erstattet Ihnen der Verkäufer für ein Ticket zu 2.000 CZK nichts, erhalten Sie 1.800 CZK. Bei Stornierung wegen Krankenhausaufenthalt oder Tod der versicherten Person fällt keine Selbstbeteiligung an. Nicht zu den Stornokosten zählen die Prämie, Flughafengebühren und Gebühren, die Sie zurückbekommen können.

  • Die Selbstbeteiligung ist der Teil des Schadens, den Sie selbst tragen: 10 % der Leistung, ohne Mindestbetrag. Bei einer Stornogebühr von 10.000 CZK beträgt die Selbstbeteiligung 1.000 CZK, und die Versicherung zahlt 9.000 CZK aus. Stornieren Sie wegen eines Krankenhausaufenthalts der versicherten Person (stationäre Aufnahme für mindestens 24 Stunden) oder wegen ihres Todes, entfällt die Selbstbeteiligung.

  • Die Leistungsgrenze ist der Gesamtpreis der Reise – die Summe aller Leistungen, die Sie versichern –, höchstens 500.000 CZK pro Person und Versicherungsvertrag. Möchten Sie etwas Teureres versichern, schreiben Sie uns, und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

  • Die Prämie beträgt 9 % des Preises, mindestens 26 CZK. Für ein Ticket zu 1.500 CZK zahlen Sie 135 CZK und erhalten bei einer Stornierung 1.350 CZK zurück. Am meisten lohnt sie sich bei teureren und mehrtägigen Veranstaltungen und bei Tickets, die lange im Voraus gekauft wurden.

  • Die Prämie ist eine Einmalzahlung. Bei der Stornoversicherung haben Sie kein Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Den Termin verschieben oder den Vertrag aufheben können Sie im Einvernehmen mit dem Versicherer (travel@colonnade.cz) – dem Versicherer steht dann ein anteiliger Teil der Prämie zu.

    Versicherungsbedingungen →

Versicherung abschließen

  • Bleiben bis zum Reisebeginn mehr als 30 Tage, können Sie die Versicherung jederzeit abschließen. Kaufen Sie die Reise 30 Tage oder weniger vor Beginn, muss die Versicherung gleichzeitig mit der Bezahlung der Reise abgeschlossen werden. In jedem Fall deckt sie nur Ereignisse ab, die erst nach dem Abschluss eintreten.

  • Der Schutz bei Reiserücktritt gilt ab dem Tag des Vertragsabschlusses bis zum geplanten Abreisetag. Der Schutz bei Reiseabbruch gilt von der Abreise bis zur geplanten Rückkehr. Der Versicherungsvertrag kommt mit der Zahlung der Prämie zustande.

  • Für eine Krankheit, von der Sie bereits wissen, nicht. Die Versicherung deckt keine Gesundheitszustände, Krankheiten oder Verletzungen ab, die schon vor ihrem Abschluss bestanden (ausgenommen ist eine stabilisierte chronische Erkrankung), und auch nichts, was vorhersehbar war. Deshalb lohnt es sich, sie gleich beim Kauf abzuschließen, solange Sie gesund sind.

  • Ja, Sie können auch eine Veranstaltung versichern, die in wenigen Tagen beginnt. Bleiben bis zum Beginn 30 Tage oder weniger, muss die Versicherung gleichzeitig mit der Bezahlung der Reise abgeschlossen werden – also noch am Tag des Kaufs.

  • Ja. Es spielt keine Rolle, wo Sie das Ticket, den Aufenthalt oder die Reise gekauft haben – direkt beim Veranstalter, bei einem Reiseveranstalter, über ein Buchungsportal oder in einem Online-Ticketshop. Es genügt ein Buchungsvertrag, eine verbindliche Bestellung oder ein Zahlungsnachweis.

  • Ja, mit einer Bestellung versichern Sie bis zu 10 Personen. Die Prämie wird aus dem Gesamtpreis berechnet, den Sie für alle bezahlt haben, und der Mindestbetrag von 26 CZK gilt für den ganzen Vertrag, nicht pro Person.

  • Dann werden nur die Stornokosten der versicherten Person erstattet, die die Reise storniert hat – bei einer gemeinsam bezahlten Reise ihr anteiliger Teil. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie sonst allein reisen müssten: Dann ist auch die Stornierung der mitreisenden Person abgedeckt.

  • Ja, Sie können Reisen, Aufenthalte und Veranstaltungen in Tschechien und überall auf der Welt versichern. Versichern können sich Staatsangehörige Tschechiens und anderer Länder.

  • Manche Zahlungskarten beinhalten eine Stornoversicherung, meist aber mit Einschränkungen – nur für Reisen, die mit der jeweiligen Karte bezahlt wurden, oder mit niedrigeren Höchstbeträgen. Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Karte. Unsere Versicherung gilt unabhängig davon, womit Sie bezahlt haben.

  • Versicherer ist die Colonnade Insurance S.A., die in Tschechien über ihre Zweigniederlassung tätig ist (Na Pankráci 1683/127, 140 00 Praha 4, IČO 044 85 297). Meditapass ist ein bei der Tschechischen Nationalbank (ČNB) registrierter Versicherungsvermittler und vermittelt Ihnen den Abschluss der Versicherung.

    Wer hinter der Versicherung steht →

Wenn Sie stornieren müssen

  • Stornieren Sie die Reise und alle gebuchten Leistungen so schnell wie möglich beim Verkäufer, beantragen Sie die Rückerstattung und halten Sie den Schaden so gering wie möglich – sind die Stornokosten durch eine verspätete Stornierung gestiegen, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Melden Sie den Schaden dann unverzüglich dem Versicherer.

    Schritt für Schritt →
  • Schicken Sie die Originale der stornierten Tickets noch vor Beginn der Veranstaltung an den Versicherer unter skody@colonnade.cz. Kommen sie erst nach Beginn an, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ablehnen.

  • Die Nummer des Versicherungsvertrags; den Reisevertrag, Voucher oder den Buchungs- und Zahlungsnachweis; einen Nachweis über die abgewickelte Rückerstattung mit den bezifferten Stornokosten; und einen Nachweis über den Stornogrund – ärztlicher Bericht, Sterbeurkunde, Polizeiprotokoll, Kündigung, gerichtliche Ladung, Bestätigung der Schule, Quarantänebestätigung und Ähnliches. Kopien genügen, die Originale bewahren Sie bis zum Abschluss der Prüfung auf.

  • Unverzüglich, online oder per E-Mail an skody@colonnade.cz, immer mit der Nummer des Versicherungsvertrags. Kundenservice von Colonnade: +420 800 700 025. Bei der Schadenmeldung helfen wir Ihnen auch gerne.

  • Der Versicherer muss die Prüfung innerhalb von 3 Monaten nach der Schadenmeldung abschließen (die Frist kann einvernehmlich verlängert werden) und die Leistung innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss der Prüfung auszahlen. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto reibungsloser die Abwicklung.

  • Dafür ist die Stornoversicherung nicht da – ändert oder storniert der Beförderer oder Anbieter die Reise, muss er Ihnen das Geld zurückzahlen. Pauschalreisen sind zudem durch die gesetzliche Insolvenzabsicherung der Reiseveranstalter geschützt. Die Stornoversicherung ist für Situationen gedacht, in denen Sie selbst nicht reisen können.

  • Einen annullierten oder stark verspäteten Flug regelt die Airline nach den EU-Fluggastrechten (Verordnung 261/2004) – mit Erstattung des Tickets, einem Ersatzflug oder einer Entschädigung. Die Stornoversicherung deckt Situationen ab, in denen Sie selbst nicht fliegen können.

Konkrete Situationen

  • Ja. Sie versichern den Betrag, der bei einer Stornierung verfallen würde. Haben Sie eine Buchung mit kostenloser Stornierung, brauchen Sie die Versicherung bis zu diesem Zeitpunkt nicht – sie lohnt sich vor allem bei nicht erstattbaren und teilweise erstattbaren Tarifen.

    Stornoversicherung für Unterkünfte →
  • Ja, wenn Ihnen der Arbeitgeber kündigt, Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und bei der Buchung keinen Grund hatten, mit der Kündigung zu rechnen. Die Kündigung muss innerhalb der letzten 30 Tage vor der Abreise erfolgen. Kündigen Sie selbst, ist das nicht abgedeckt.

  • Die Versicherung deckt die Wiederholung einer Universitäts- oder vergleichbaren Prüfung ab – also einen Wiederholungstermin, der in den Reisezeitraum oder in die 7 Tage nach der geplanten Rückkehr fällt.

  • Die Versicherung greift, wenn Ihnen oder anderen versicherten Personen in den letzten 7 Tagen vor der geplanten Abreise die Ausweisdokumente gestohlen werden. Den Diebstahl müssen Sie bei der Polizei anzeigen und mit dem Protokoll belegen.

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