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Ratgeber

Stornogebühren: Wie viel einbehalten wird und warum

Die Stornogebühr ist der Betrag, den der Verkäufer behält, wenn Sie eine bezahlte Leistung stornieren. Bei Reisen kurz vor Abreise, nicht erstattbaren Tarifen und Tickets ist das oft der volle Preis. Ein Überblick: was üblich ist, was das Gesetz sagt und wie Sie die Gebühr senken.

Aktualisiert am 14.10.2026 · allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung

Wie hoch sie sind

Stornogebühren nach Art der Leistung

Übliche Spannen am Markt. Maßgeblich sind immer die Bedingungen Ihres Verkäufers.

  • Pauschalreisen

    10–100 %

    Reiseveranstalter staffeln die Stornogebühren danach, wie viele Tage bis zur Abreise bleiben. Je näher die Abreise, desto mehr – in der letzten Woche gern auch der volle Preis.

  • Unterkünfte

    0–100 %

    Flexible Buchungen lassen sich oft bis zu einem bestimmten Tag kostenlos stornieren. Nicht erstattbare Tarife sind günstiger, erstatten bei Stornierung aber nichts.

  • Tickets

    meist 100 %

    Den Eintritt für Konzerte, Festivals und Spiele gibt es bis auf Ausnahmen nicht zurück. Helfen kann nur der Weiterverkauf oder eine Umschreibung, wenn der Veranstalter das erlaubt.

  • Kurse und Camps

    20–100 %

    Sprachschulen sowie Camp- und Kursveranstalter haben eigene Stornobedingungen, meist ebenfalls nach Termin gestaffelt.

Tabelle der Stornogebühren von Reiseveranstaltern

Gesetz

Was das Gesetz zur Stornierung sagt

Pauschalreisen: Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann eine angemessene, im Vertrag festgelegte Entschädigung verlangen.

Ohne Entschädigung können Sie zurücktreten, wenn am Zielort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände eintreten (Krieg, Naturkatastrophe) oder der Reiseveranstalter die Reisebedingungen erheblich ändert.

Tickets und Unterkünfte mit festem Termin, die online gekauft wurden, lassen sich in der Regel nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgeben – diese Frist gilt nicht für Freizeitleistungen mit festem Datum.

So senken Sie die Stornogebühr

  • Stornieren Sie so früh wie möglich – die Stornogebühr steigt meist, je näher der Termin rückt.
  • Lesen Sie die Stornobedingungen schon vor dem Kauf und vergleichen Sie flexiblen und nicht erstattbaren Tarif.
  • Fragen Sie nach einer Umschreibung auf eine andere Person oder einem Ersatzteilnehmer – das ist oft günstiger als eine Stornierung.
  • Bei Tickets probieren Sie den offiziellen Weiterverkauf des Veranstalters.
  • Bei Flugtickets fordern Sie die Flughafengebühren und Steuern zurück, auch wenn das Ticket nicht erstattbar ist.
  • Lassen Sie sich die Stornierung mit der Höhe der Gebühr bestätigen – die Bestätigung brauchen Sie auch für die Versicherung.
  • Sie haben eine Stornoversicherung? Bei Tickets schicken Sie die Originale noch vor Beginn der Veranstaltung an den Versicherer.

Wenn Sie stornieren müssen

Die Stornoversicherung erstattet die Stornokosten

Wenn Sie wegen Krankheit, Unfall, eines Todesfalls in der Familie oder aus einem anderen ernsten Grund absagen müssen, erstattet Ihnen die Versicherung die Stornokosten abzüglich 10 % Selbstbeteiligung. Sie kostet 9 % vom Preis.

Fragen

Häufige Fragen

Alle Fragen →
  • Ja. Von einer Pauschalreise können Sie jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten, und der Reiseveranstalter kann eine angemessene Entschädigung verlangen, die im Vertrag festgelegt sein muss. Bei Unterkünften, Tickets und Kursen richtet sich die Stornierung nach den Geschäftsbedingungen des Verkäufers.

  • Ohne Entschädigung können Sie von einer Pauschalreise zurücktreten, wenn am Zielort oder in seiner Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände eintreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen – zum Beispiel Krieg oder eine Naturkatastrophe. Kostenlos zurücktreten können Sie auch, wenn der Reiseveranstalter die Reisebedingungen erheblich ändert.

  • In der Regel nicht. Die 14-tägige Widerrufsfrist für Fernabsatzverträge gilt nicht für Freizeitleistungen mit festem Termin – typischerweise Tickets für Veranstaltungen und Unterkünfte für ein bestimmtes Datum.

  • Die Stornoversicherung erstattet die Stornokosten abzüglich 10 % Selbstbeteiligung (Selbstbeteiligung 10 %, ohne Mindestbetrag). Bei Stornierung wegen Krankenhausaufenthalt oder Tod der versicherten Person erstattet sie die Stornokosten in voller Höhe. Das gilt nur für die in den Versicherungsbedingungen genannten Gründe; Prämie, Flughafengebühren und erstattbare Gebühren zählen nicht dazu.

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