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Ratgeber · Familie

Kind vor dem Urlaub krank: Storno, Pflegegeld und Versicherung

Fährt nur ein Teil der Familie oder niemand? Wer die Reise stornieren kann, wie viel die Stornoversicherung erstattet und was mit Pflegegeld und Urlaub beim Arbeitgeber gilt.

6 Min. LesezeitAktualisiert am 26.10.2026Erstellt vom Team von Meditapass auf Grundlage der Versicherungsbedingungen des Produkts

Kurze Antwort: Erkrankt Ihr Kind vor der Abreise schwer und bestätigt der Arzt, dass es nicht abreisen kann, erstattet die Stornoversicherung die Stornogebühr abzüglich 10 % Selbstbeteiligung. Das gilt für das versicherte Kind und für die versicherten Eltern, die mit ihm zu Hause bleiben. Fährt ein Teil der Familie, wird der Anteil derer erstattet, die nicht fahren. Für die Tage, an denen Sie das Kind pflegen, statt zu arbeiten, können Sie Pflegegeld bei Erkrankung eines Kindes (ošetřovné) bekommen.

Das Wichtigste in einer Minute

  • Die Krankheit eines Kindes ist ein versicherter Grund für die ganze versicherte Familie, auch wenn das Kind nicht mit Ihnen reist und Sie sich um es kümmern müssen.
  • Fährt ein Teil der Familie, wird die Stornogebühr für diejenigen erstattet, die zu Hause bleiben.
  • Ein ärztlicher Bericht mit Diagnose und Behandlungsdauer noch vor der Abreise. Er darf nicht von einem Arzt aus der Familie stammen.
  • Familienurlaub für 64.000 CZK: Prämie 5.760 CZK. Bleiben zehn Tage vor der Abreise alle zu Hause, erstattet die Versicherung 46.080 CZK.
  • Das Pflegegeld (ošetřovné) gibt es bei einem Kind unter 10 Jahren für höchstens 9 Tage, für Alleinerziehende bis zu 16 Tage.

Wer aus der Familie stornieren kann

Die Versicherungsbedingungen decken Krankheit, Unfall oder Tod eines Familienangehörigen ab, also auch eines Kindes, und ebenso seine Pflege. Entscheidend ist, wer im Vertrag versichert ist und ob das Kind mit Ihnen reist:

Wann die Stornoversicherung eine Stornierung wegen Krankheit des Kindes abdeckt
SituationDeckt die Stornoversicherung das ab?
Das Kind, das mit Ihnen reist, wird krankJa. Das Kind und die versicherten Eltern, die deshalb nicht fahren.
Das Kind, das zu Hause bleibt (bei den Großeltern, im Camp), wird krankJa, wenn Sie sich nachweislich um es kümmern müssen. Abgedeckt ist die Pflege eines Familienangehörigen, der nicht mit Ihnen reist.
Das Kind verletzt sich beim normalen Sport oder auf dem SpielplatzJa, genauso wie bei einer Krankheit.
Das Kind verletzt sich bei einem Rennen oder WettkampfNein. Unfälle bei Rennen und Wettkämpfen gehören zu den Ausschlüssen.
Das Kind hat Beschwerden, die schon vor Abschluss der Versicherung behandelt wurdenNein, mit Ausnahme einer stabilisierten chronischen Erkrankung.
Das Kind will nicht fahren oder hat AngstNein. Ängste und fehlende Reiselust deckt die Versicherung nicht ab.

Nur ein Teil der Familie fährt

Storniert nur ein Teil der versicherten Personen, erstattet der Versicherer die Stornogebühren nur für diejenigen, die nicht fahren. Bei einer gemeinsam bezahlten Pauschalreise ist das der anteilige Betrag für die Personen, die nicht reisen.

Die gesamte Stornierung wird erstattet, wenn sonst eine der versicherten Personen allein reisen müsste. Die Versicherungsbedingungen nennen ausdrücklich Sie, Ihre Kinder und Großeltern: Der Versicherer kann eine solche familiäre Situation berücksichtigen.

Der Reiseveranstalter kann für diejenigen, die fahren, den Preis neu berechnen, etwa wenn sich die Zimmerbelegung ändert. Fragen Sie danach, bevor Sie die Teilstornierung bestätigen.

Ärztlicher Bericht bei Kindern

  • Den Bericht stellt der Kinderarzt oder ein Arzt im Notdienst noch vor der Abreise aus. Er muss die Diagnose, die Behandlungsdauer und die Bestätigung enthalten, dass der Zustand des Kindes die Abreise nicht zulässt.
  • Bleibt das Kind zu Hause und Sie pflegen es, bestätigt der Arzt auch, dass Ihre Pflege notwendig ist.
  • Den Bericht darf kein Arzt ausstellen, der Ihnen oder anderen versicherten Personen nahesteht, etwa ein Elternteil oder Großelternteil, der selbst Arzt ist.
  • Der Versicherer kann einen Nachweis Ihrer Beziehung zum Kind verlangen, zum Beispiel die Geburtsurkunde. Wie Sie den Schaden melden, beschreibt die Seite So beantragen Sie die Leistung.

Beispiel: eine vierköpfige Familie

Zwei Erwachsene und zwei Kinder, Pauschalreise für 64.000 CZK, Prämie 5.760 CZK. Zehn Tage vor der Abreise bekommt das jüngere Kind hohes Fieber, und der Arzt rät von der Abreise ab. Der Reiseveranstalter berechnet in dieser Phase 80 % des Preises.

Modellrechnung: Wie viel die Stornoversicherung erstattet, wenn das Kind krank wird
Was die Familie tutStornogebührDie Versicherung erstattet
Die ganze Familie bleibt zu Hause51.200 CZK46.080 CZK
Ein Elternteil fährt mit dem älteren Kind, der andere bleibt mit dem kranken Kind zu Hause25.600 CZK23.040 CZK
Modellrechnung mit 10 % Selbstbeteiligung. Die tatsächliche Stornogebühr legt Ihr Reiseveranstalter fest.

Läge das im Vertrag versicherte Kind mindestens 24 Stunden im Krankenhaus, würde nach den Versicherungsbedingungen keine Selbstbeteiligung abgezogen. Die Stornogebühren einzelner Reiseveranstalter finden Sie in der Übersicht der Stornogebühren der Reiseveranstalter, die Prämie für Ihren Betrag berechnen Sie im Preisrechner. Welche Gründe die Versicherung abdeckt, steht auf der Seite Was die Versicherung abdeckt.

Pflegegeld und Urlaub beim Arbeitgeber

  • Das Pflegegeld bei Erkrankung eines Kindes (ošetřovné) erhalten Sie für die Tage, an denen Sie nicht arbeiten können, weil Sie ein Kind unter 10 Jahren pflegen. Es wird höchstens 9 Tage lang gezahlt, Alleinerziehenden bis zu 16 Tage, wenn das Kind jünger als 16 Jahre ist und die Schulpflicht noch nicht abgeschlossen hat. Es beträgt 60 % der reduzierten täglichen Bemessungsgrundlage. Die Eltern können sich bei der Pflege einmal abwechseln.
  • Urlaub beim Arbeitgeber. Erkrankt das Kind in einer Zeit, für die Ihr Urlaub bereits festgelegt ist, und Sie pflegen es, wird der Urlaub nach § 219 des tschechischen Arbeitsgesetzbuchs unterbrochen. Das gilt nicht, wenn Sie den Arbeitgeber bitten, den Urlaub fortzusetzen.

Einzelheiten und die Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auf der Website der ČSSZ (tschechische Sozialversicherungsanstalt; Link in den Quellen).

Wenn das Kind vor dem Camp, dem Schullandheim oder dem Skikurs krank wird

Es gilt dasselbe. Sommercamps und Tagescamps, Schullandheimaufenthalte, Skikurse oder Sprachkurse lassen sich versichern, wenn sie bezahlt oder verbindlich gebucht sind. Versicherungsnehmer ist ein Elternteil, versicherte Person das Kind. Die Versicherung wird immer zu einer konkreten Buchung abgeschlossen. Mehr auf der Seite Stornoversicherung für Camps und Skikurse und im Ratgeber Skikurs und Berge im Winter.

Häufige Fragen

Kann ich den Urlaub stornieren, wenn ein Kind krank wird, das nicht mit uns fährt?

Ja, wenn Sie sich nachweislich um es kümmern müssen. Die Pflege eines kranken Familienangehörigen, der nicht mit Ihnen reist, ist ein versicherter Grund. Der Arzt bestätigt Diagnose, Behandlungsdauer und die Notwendigkeit der Pflege.

Muss auch das erkrankte Kind im Vertrag versichert sein?

Damit die Versicherung die Stornogebühr für das Kind erstattet, muss es im Vertrag versichert sein. Ihre eigene Stornierung wegen seiner Krankheit ist versichert, auch wenn das Kind nicht versichert ist.

Gilt das auch für Enkelkinder?

Großeltern gehören nach den Versicherungsbedingungen zur Familie. Enkelkinder nur dann, wenn sie mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben oder Sie nachweislich für sie sorgen. Reist das Enkelkind mit Ihnen und haben Sie die Reise zusammen gebucht, ist seine Krankheit trotzdem versichert.

Was, wenn für das Kind eine Quarantäne angeordnet wird?

Eine vom Gesundheitsamt angeordnete Pflichtquarantäne in den 2 Wochen vor der Abreise ist ein eigener versicherter Grund. Sie weisen sie mit der Bestätigung über die angeordnete Quarantäne nach.

Quellen

Die Angaben zum Pflegegeld und den Gesetzestext haben wir am 26.10.2026 geprüft. Die Links führen zu Websites Dritter.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Bedingungen Ihres Anbieters. Die Rechenbeispiele dienen der Veranschaulichung.

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