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Ratgeber · Gesundheit

Schwangerschaft und Reisestorno: Wann die Versicherung zahlt

Wann die Stornoversicherung eine wegen Schwangerschaft stornierte Reise erstattet, wann nicht und was Sie nachweisen. Nach den Versicherungsbedingungen, ohne medizinische Ratschläge.

5 Min. LesezeitAktualisiert am 26.10.2026Erstellt vom Team von Meditapass auf Grundlage der Versicherungsbedingungen des Produkts

Kurze Antwort: Die Stornoversicherung zahlt, wenn Sie die Schwangerschaft erst nach Abschluss der Versicherung feststellen und Ihnen der Arzt aus gesundheitlichen Gründen von der Reise abrät. Sie erstattet die Stornogebühr abzüglich 10 % Selbstbeteiligung. Die Feststellung der Schwangerschaft ist versichert, wenn sie frühestens 180 Tage vor der Abreise erfolgt. Stornogebühren im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft nach der 26. Woche übernimmt die Versicherung nicht.

Das Wichtigste in einer Minute

  • Ein versicherter Grund ist die Feststellung einer Schwangerschaft nach Abschluss der Versicherung, wenn der Arzt aus gesundheitlichen Gründen von der Reise abrät.
  • Die Schwangerschaft allein genügt nicht. Entscheidend ist die schriftliche Empfehlung des Arztes.
  • Ereignisse im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft nach der 26. Woche gehören zu den Ausschlüssen.
  • Bei einer Schwangerschaft, von der Sie schon beim Abschluss wussten, gilt dieser Grund nicht.
  • Es lohnt sich, die Versicherung gleich nach der Bezahlung der Reise abzuschließen, nicht erst, wenn sich etwas ändert.

Wann die Stornoversicherung zahlt

Die Versicherungsbedingungen führen die Schwangerschaft unter den versicherten Gründen auf. Es müssen aber drei Dinge gleichzeitig zutreffen:

  1. Sie stellen die Schwangerschaft erst nach Abschluss der Versicherung fest.
  2. Der Arzt rät Ihnen aus gesundheitlichen Gründen von der Reise ab und hält das im ärztlichen Bericht fest.
  3. Die Feststellung erfolgt frühestens 180 Tage vor der Abreise. Es gilt dieselbe Frist wie bei Krankheit und Unfall.

Ein Beispiel aus den Versicherungsbedingungen: Zwei Monate vor einer Fernreise stellen Sie fest, dass Sie ein Kind erwarten, und die Ärztin rät wegen der Risiken von der Reise ab. Die Versicherung erstattet dann die Stornogebühr abzüglich 10 % Selbstbeteiligung.

Ob die Reise empfohlen wird oder nicht, entscheidet der Arzt. Wir geben keine medizinischen Ratschläge, und die Versicherung zahlt nicht schon deshalb, weil Sie sich entscheiden, nicht zu reisen. Angst vor der Reise ist kein versicherter Grund.

Nach der 26. Schwangerschaftswoche

Zu den Ausschlüssen der Versicherungsbedingungen gehören Ereignisse im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft nach der 26. Woche. Sie umfassen auch einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch in den 3 Monaten vor der Abreise.

Planen Sie eine Reise in die Zeit nach der 26. Woche? Rechnen Sie damit, dass eine Stornierung aus Gründen, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen, nicht versichert ist. Andere Gründe gelten weiter, etwa eine Krankheit oder ein Unfall eines Familienangehörigen. Alle Ausschlüsse finden Sie auf der Seite Was die Versicherung nicht abdeckt.

Fluggesellschaften haben für Schwangere eigene Regeln, zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung ab einer bestimmten Woche. Sie sind nicht Teil der Versicherungsbedingungen; erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft.

Wenn Sie beim Abschluss schon von der Schwangerschaft wissen

Der versicherte Grund betrifft eine Schwangerschaft, die erst nach Abschluss der Versicherung festgestellt wird. Wissen Sie vorher davon, gilt dieser Grund nicht. Beschwerden im Zusammenhang mit der Schwangerschaft kann der Versicherer als Gesundheitszustand beurteilen, der schon vor dem Abschluss bestand, und den deckt die Versicherung nicht ab.

Die Versicherung deckt aber weiterhin die anderen Gründe ab, zum Beispiel Krankheit, Unfall oder Tod in der Familie, eine Kündigung durch den Arbeitgeber oder einen Einbruch in Ihre Wohnung. Wenn Sie nicht sicher sind, wie Ihre Situation beurteilt würde, schreiben Sie uns vor dem Abschluss an tomas@meditapass.cz.

Partner und Mitreisende

Storniert nur die versicherte Frau die Reise, erstattet die Versicherung ihre Stornogebühr. Den Mitreisenden wird die Stornierung erstattet, wenn sie sonst allein reisen müssten. Das steht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen. Die Versicherung wird immer zu einer konkreten Buchung abgeschlossen. Versichern können Sie eine Pauschalreise, ein Flugticket oder eine Unterkunft, die Sie bezahlt haben. Mehr auf der Seite Stornoversicherung für Pauschalreisen, die Prämie berechnen Sie im Preisrechner.

Was Sie nachweisen müssen

  • eine ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft und darüber, dass der Arzt aus gesundheitlichen Gründen von der Reise abgeraten hat,
  • den Vertrag oder einen Beleg über die Buchung und Bezahlung der Reise,
  • die Abrechnung der Stornogebühr vom Anbieter.

Die Bestätigung darf kein Arzt ausstellen, der eine Ihnen nahestehende Person ist. Stornieren Sie die Reise so früh wie möglich, denn die Stornogebühr steigt, je näher die Abreise rückt. Melden Sie den Schaden unverzüglich dem Versicherer; den Ablauf finden Sie auf der Seite So beantragen Sie die Leistung.

Häufige Fragen

Deckt die Stornoversicherung eine Schwangerschaft ab?

Ja, wenn Sie die Schwangerschaft nach Abschluss der Versicherung feststellen und Ihnen der Arzt aus gesundheitlichen Gründen von der Reise abrät. Stornogebühren im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft nach der 26. Woche übernimmt die Versicherung nicht.

Kann ich einen Urlaub versichern, wenn ich schon schwanger bin?

Versichern können Sie ihn, und die Versicherung deckt die anderen Gründe ab, zum Beispiel Krankheit oder Unfall in der Familie. Eine Schwangerschaft, von der Sie vorher wussten, ist aber kein versicherter Grund.

Muss der Arzt die Reise verbieten?

Nein. Nach den Versicherungsbedingungen genügt es, dass der Arzt aus gesundheitlichen Gründen von der Reise abgeraten hat. Das muss aber schriftlich im ärztlichen Bericht stehen.

Deckt die Stornoversicherung eine Stornierung ab, wenn ich Angst vor dem Reisen habe?

Nein. Angst vor dem Reisen gehört zu den Ausschlüssen. Entscheidend ist die Empfehlung des Arztes.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Bedingungen Ihres Anbieters. Die Rechenbeispiele dienen der Veranschaulichung.

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