Kurze Antwort: Wenn Sie die Miete einer Hütte stornieren, kommt es darauf an, was Sie mit dem Vermieter vereinbart haben: Wie viel von der Anzahlung verfällt, legen die Stornobedingungen fest. Ohne sie lässt sich über die Anzahlung nur schwer streiten. Die Stornoversicherung erstattet die verfallene Anzahlung oder den Preis abzüglich 10 % Selbstbeteiligung, wenn Sie wegen Krankheit, eines Unfalls oder aus anderen versicherten Gründen nicht fahren können. Voraussetzung sind eine schriftliche Buchung und ein Zahlungsbeleg.
Das Wichtigste in einer Minute
- Die Stornobedingungen legt der Vermieter fest. Lassen Sie sie sich bei einem privaten Vermieter per E-Mail oder Nachricht schriftlich geben, noch bevor Sie die Anzahlung leisten.
- Eine Draufgabe (závdavek) darf der Vermieter nach dem Gesetz behalten, wenn Sie nicht anreisen. Wie viel von einer Anzahlung verfällt, bestimmen die vereinbarten Bedingungen.
- Für die Buchung einer Hütte gilt die 14-tägige Rücktrittsfrist nicht, und bei einem privaten Vermieter auch nicht der Verbraucherschutz.
- Die Stornoversicherung erstattet die verfallene Anzahlung oder den Preis abzüglich 10 % Selbstbeteiligung. Bei einem Ferienhaus für 16.000 CZK beträgt die Prämie 1.440 CZK, und bei einer verfallenen Anzahlung erstattet sie 7.200 CZK.
- Versichern lässt sich nur eine Buchung, die Sie belegen können: eine Bestätigung mit Termin, Preis und Stornobedingungen sowie ein Zahlungsbeleg.
Wie Hütten und Ferienhäuser vermietet werden
Bei Hütten und Ferienhäusern zahlt man meist bei der Buchung eine Anzahlung und vor der Anreise den Restbetrag. Die Stornobedingungen legt der Vermieter fest. Buchen Sie über ein Portal, stehen sie in der Bestätigung; bei einem privaten Eigentümer kommt es darauf an, was Sie vereinbaren.
Genau hier entstehen die meisten Unklarheiten. Eine Absprache am Telefon, die Anzahlung per Überweisung und nirgends ein Wort dazu, was passiert, wenn Sie nicht kommen. Dann streiten Sie über das Geld ausgerechnet in dem Moment, in dem Sie Fieber oder ein krankes Kind haben.
Was Sie schriftlich haben sollten, bevor Sie die Anzahlung leisten
Es muss kein unterschriebener Vertrag sein. Auch eine E-Mail oder Nachricht hilft, aus der alles klar hervorgeht. Das nützt bei einem möglichen Streit und für die Versicherung:
- wer die Hütte vermietet: Name, Telefon oder E-Mail, bei einer Firma die Identifikationsnummer (IČO),
- Adresse der Hütte, Termin und Zahl der Personen,
- Preis und was er umfasst: Energie, Reinigung, Bettwäsche, Gemeindegebühren,
- Anzahlung: wie viel und bis wann, wann der Restbetrag fällig ist,
- Stornobedingungen: wie viel verfällt, wenn Sie einen Monat, eine Woche oder einen Tag vorher stornieren,
- was gilt, wenn der Vermieter storniert: Rückzahlung der gesamten Anzahlung, gegebenenfalls ein Ersatztermin,
- eine rückzahlbare Kaution für Schäden, wenn der Vermieter eine verlangt, und wann er sie zurückzahlt.
Zahlen Sie die Anzahlung per Überweisung oder lassen Sie sich den Empfang bestätigen. Bargeld ohne Quittung lässt sich schwer nachweisen.
Anzahlung oder Draufgabe? Und warum die 14 Tage für den Rücktritt nicht gelten
| Situation | Anzahlung (záloha) | Draufgabe (závdavek) |
|---|---|---|
| Was das ist | Ein im Voraus bezahlter Teil des Preises. | Ein Betrag, mit dem Sie den Abschluss des Vertrags bestätigen und zusichern, dass Sie ihn erfüllen. |
| Sie reisen nicht an | Wie viel verfällt, bestimmen die vereinbarten Stornobedingungen. | Der Vermieter darf sie nach dem Gesetz behalten. |
| Der Vermieter storniert | Er muss Ihnen die Anzahlung zurückzahlen. | Sie können die doppelte Draufgabe oder die Erfüllung des Vertrags verlangen. |
Die 14-tägige Frist für den Rücktritt von einem online geschlossenen Vertrag gilt nicht für Unterkünfte zu einem bestimmten Termin. Das tschechische Bürgerliche Gesetzbuch schließt sie in § 1837 Buchst. j) aus. Und wenn eine Privatperson und kein Unternehmer die Hütte vermietet, gelten die Verbraucherschutzregeln überhaupt nicht.
Haben Sie keine Stornobedingungen vereinbart, ist ein Streit um die Anzahlung unsicher und zieht sich hin. Deshalb ist es einfacher, sie vorher schriftlich zu haben.
Wenn eine Gruppe fährt: Kosten aufteilen und ein Vertrag
Das Ferienhaus bezahlt meist einer, und die anderen überweisen ihm ihren Anteil. Eine Aufstellung, wer wie viel überwiesen hat, ist nützlich, wenn jemand ausfällt.
Die Versicherung schließen Sie für die ganze Gruppe mit einem Vertrag ab: Sie geben den Gesamtpreis des Aufenthalts und alle Personen an (online bis zu 10 Personen). Kann dann eine der versicherten Personen aus einem versicherten Grund nicht fahren, erstattet die Versicherung ihren anteiligen Preis. Wer nicht im Vertrag steht, bekommt von der Versicherung nichts. Auch einen Freund, der es sich nur anders überlegt hat, deckt sie nicht ab.
Wann die Stornoversicherung hilft
Die Stornoversicherung erstattet die verfallene Anzahlung oder den Preis abzüglich 10 % Selbstbeteiligung, wenn Sie aus einem Grund aus den Versicherungsbedingungen nicht fahren können. Bei Hütten und Ferienhäusern sind die häufigsten:
- Krankheit oder Unfall – bei Ihnen oder einer anderen versicherten Person; der Arzt bestätigt Diagnose und Behandlungsdauer,
- Krankheit, Unfall oder Tod in der Familie oder bei einer Person, mit der Sie die Hütte gebucht haben,
- Pflege eines kranken Familienangehörigen, der nicht mitfährt,
- ein Verkehrsunfall des Autos, mit dem Sie fahren wollten, wenn es nicht fahrbereit ist und die tschechische Polizei (Policie ČR) den Unfall aufgenommen hat,
- Einbruch oder ein großer Schaden durch Feuer oder Naturgewalten zu Hause kurz vor der Abreise.
Was die Versicherung nicht abdeckt
- das Wetter: Regen, zu wenig Schnee oder Hitze,
- dass es sich die Gruppe anders überlegt oder sich nicht einigt,
- die Stornierung der Miete durch den Vermieter – dann muss er Ihnen die Anzahlung zurückzahlen,
- gesundheitliche Probleme, die schon beim Abschluss der Versicherung bestanden (außer einer stabilisierten chronischen Erkrankung).
Bedingungen, die Sie nicht vergessen sollten
- Die Buchung muss sich belegen lassen. Versichern lässt sich ein Aufenthalt, für den Sie einen Buchungsvertrag oder eine verbindliche Bestellung haben oder den Sie im Voraus bezahlt haben. Im Schadenfall legen Sie die Buchungs- und Zahlungsbestätigung vor sowie eine Aufstellung, wie viel Ihnen der Vermieter nicht erstattet hat.
- Frist von 30 Tagen. Mehr als 30 Tage vor der Anreise schließen Sie die Versicherung jederzeit ab, auch wenn Sie die Anzahlung schon bezahlt haben. Eine Hütte, die Sie 30 Tage oder weniger vor der Anreise buchen, versichern Sie nur am Tag der Bezahlung.
- Nur neue Ereignisse. Krankheit, Unfall, Tod und Schwangerschaft sind versichert, wenn sie frühestens 180 Tage vor der Anreise eintreten, andere Gründe frühestens 30 Tage davor.
- Selbstbeteiligung 10 %. Bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 24 Stunden oder bei Tod der versicherten Person entfällt sie.
Die Versicherung wird immer für die konkrete Buchung abgeschlossen. Es spielt keine Rolle, ob Sie die Hütte über ein Portal oder direkt vom Eigentümer mieten. Mehr auf der Seite Stornoversicherung für Unterkünfte, alle Gründe und Ausschlüsse in der Übersicht Was die Versicherung abdeckt.
Was die Versicherung einer Hütte für eine Woche kostet
Ein Ferienhaus für eine Woche für 16.000 CZK, Anzahlung 8.000 CZK. Sie versichern den vollen Preis, die Prämie beträgt 1.440 CZK. Werden Sie eine Woche vor der Anreise krank und behält der Vermieter laut Vereinbarung die Anzahlung, zahlt Ihnen der Versicherer 7.200 CZK aus. Würde laut Vereinbarung der volle Preis verfallen, zahlt er 14.400 CZK aus.
Die Prämie beträgt 9 % des Preises, mindestens 26 CZK pro Vertrag, und online versichern Sie Aufenthalte ab 300 CZK. Ihren eigenen Betrag berechnen Sie im Preisrechner.
Ein Angebot für die Versicherung Ihres Aufenthalts schicken wir Ihnen per E-Mail: Angebot für die Stornoversicherung der Unterkunft anfordern.
Was tun, wenn Sie nicht fahren können
- Gehen Sie noch vor der Abreise zum Arzt. Sie brauchen einen Bericht mit Diagnose und Behandlungsdauer.
- Stornieren Sie den Aufenthalt schriftlich und so früh wie möglich. Eine E-Mail oder Nachricht genügt. Der Versicherer kann die Leistung kürzen, wenn eine rechtzeitige Stornierung günstiger gewesen wäre.
- Bitten Sie um die Rückzahlung der Anzahlung und lassen Sie sich schriftlich geben, wie viel Ihnen der Vermieter nicht erstattet. Sie können auch nach einem Ersatztermin fragen.
- Melden Sie den Schaden dem Versicherer unverzüglich, mit der Nummer des Versicherungsvertrags. Wie das geht, steht auf der Seite Leistung beantragen.
Häufige Fragen
Muss mir der Vermieter die Anzahlung zurückzahlen, wenn ich krank werde?
Das hängt davon ab, was Sie vereinbart haben. Sagen die Stornobedingungen, dass die Anzahlung verfällt, haben Sie keinen Anspruch auf Rückzahlung, auch wenn Sie krank sind. Ohne vereinbarte Bedingungen ist der Ausgang eines Streits ungewiss. Eine Draufgabe darf der Vermieter nach dem Gesetz behalten. Ihr Geld bekommen Sie über die Stornoversicherung zurück, wenn Sie sie vorher abgeschlossen haben.
Kann ich von der Buchung einer Hütte innerhalb von 14 Tagen zurücktreten?
Nein. Das tschechische Bürgerliche Gesetzbuch schließt die 14-tägige Frist bei Unterkünften zu einem bestimmten Termin aus. Bei einer Miete von einer Privatperson gelten die Verbraucherschutzregeln überhaupt nicht.
Ich habe die Anzahlung bar und ohne Quittung bezahlt. Lässt sich das versichern?
Versichern lässt sich nur eine Buchung, die Sie belegen können. Bitten Sie den Vermieter, Ihnen Buchung, Preis, Stornobedingungen und den Erhalt der Anzahlung per E-Mail oder Nachricht zu bestätigen. Dann schließen Sie die Versicherung ab, sofern bis zur Anreise mehr als 30 Tage bleiben.
Zahlt die Versicherung, wenn kein Schnee liegt oder es regnet?
Nein. Wetter, das Ihnen die Pläne verdirbt, ist kein versicherter Grund. Die Versicherung deckt Situationen ab, in denen Sie nicht fahren können, etwa Krankheit, einen Unfall oder eine Krankheit in der Familie.
Lässt sich die ganze Gruppe mit einem Vertrag versichern?
Ja, online bis zu 10 Personen. Die Prämie berechnet sich aus dem Gesamtpreis des Aufenthalts. Kann eine der versicherten Personen aus einem versicherten Grund nicht fahren, erstattet die Versicherung ihren anteiligen Preis.
Quellen
Den Gesetzestext haben wir am 26.10.2026 geprüft. Die Links führen zu Websites Dritter.
- Tschechisches Bürgerliches Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012 Slg.), § 1808 – Draufgabe (závdavek) (öffnet sich in einem neuen Fenster)
- Tschechisches Bürgerliches Gesetzbuch, § 1810 – Verbraucherverträge schließt ein Unternehmer (öffnet sich in einem neuen Fenster)
- Tschechisches Bürgerliches Gesetzbuch, § 1837 Buchst. j) – Ausnahmen vom Rücktritt innerhalb von 14 Tagen (öffnet sich in einem neuen Fenster)
- Versicherungsbedingungen PP STORNO CZ 11/2025 – auf der Seite Dokumente
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Bedingungen Ihres Anbieters. Die Rechenbeispiele dienen der Veranschaulichung.