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Meditapass

Schullandheim

Stornoversicherung für das Schullandheim

Das Schullandheim bezahlen die Eltern der Schule im Voraus, oft mehrere Monate vor der Abreise. Wird das Kind krank, kann die Schule nur einen Teil zurückzahlen, weil sie Unterkunft und Anreise schon bezahlt hat. Die Stornoversicherung schließen Sie als Elternteil für Ihr Kind ab, und sie erstattet den Betrag, den Ihnen die Schule nicht zurückzahlt, abzüglich 10 % Selbstbeteiligung. Sie kostet 9 % des Aufenthaltspreises.

  • 9 % des Preises, mindestens 26 CZK
  • Bei Stornierung Erstattung der Stornokosten abzüglich 10 % Selbstbeteiligung
  • Separat abschließbar, ohne Reiseversicherung

Preis berechnen

Kč

300 CZK500.000 CZK

Einmalige Prämie

432 CZK

Bei Stornierung zurück bis zu

4.320 CZK

Wir erstatten die Stornokosten abzüglich 10 % Selbstbeteiligung, bei Krankenhausaufenthalt oder Tod der versicherten Person in voller Höhe. Die Prämie beträgt 9 % vom Preis, mind. 26 CZK.

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Was Sie versichern

Wofür sich die Versicherung eignet

  • Schullandheimaufenthalte von Kindergärten und Grundschulen
  • Kennenlernfahrten und mehrtägige Klassenfahrten
  • Anzahlungen und Restzahlungen, die Sie der Schule bezahlt haben
  • Unterkunft, Verpflegung, Anreise und Programm, wenn sie im Aufenthaltspreis enthalten sind
Rechenbeispiel

Fünftägiges Schullandheim für 4.800 Kč, das Kind erkrankt drei Tage vor der Abreise

Prämie (9 %)
432 CZK
Stornogebühr (80 %)
3.840 CZK
Selbstbeteiligung 10 %
−384 CZK
Wir erstatten Ihnen
3.456 CZK

Die Schule erstattet nur das Geld für die Verpflegung, den Rest hat sie bereits für Unterkunft und Bus bezahlt. Die Berechnung dient nur zur Veranschaulichung.

Typische Situationen

Wann sich eine Stornoversicherung lohnt

  • Windpocken vor der Abreise

    Die Klasse fährt am Montag, und Ihr Kind hat am Freitag einen Ausschlag. Der Arzt lässt es nicht fahren, und die Schule erstattet nur, was sie noch nicht bezahlt hat.

  • Unfall in der Pause

    Ein gebrochener Arm eine Woche vor der Abreise. Ausflüge und Spiele sind damit nicht möglich, das Kind bleibt zu Hause.

  • Abholung mitten im Aufenthalt

    Ihr Kind wird vor Ort krank, und Sie müssen es abholen. Für die nicht genutzten Tage, die die Schule nicht erstattet, zahlen wir den anteiligen Betrag.

  • Ernstes Ereignis in der Familie

    Jemand aus der engen Familie erkrankt schwer oder stirbt, und das Kind bleibt mit Ihnen zu Hause. Auch das deckt die Versicherung ab.

Was die Versicherung abdeckt

14 Gründe für eine Stornierung

Im Detail, mit allen Ausschlüssen
  • Eigene Krankheit, Unfall oder Tod

    Sie erkranken oder verletzen sich so, dass Sie nicht reisen können.

  • Krankheit, Unfall oder Tod nahestehender Personen

    Familie, Geschäftspartner oder die Person, mit der Sie reisen oder bei der Sie wohnen.

  • Pflege eines kranken Angehörigen

    Sie müssen sich um einen Angehörigen kümmern, der nicht mitreist.

  • Festgestellte Schwangerschaft

    Schwangerschaft nach Abschluss der Versicherung, wenn der Arzt von der Reise abrät.

  • Tod eines Haustiers

    Ihr Hund oder Ihre Katze stirbt.

  • Gericht, Adoption oder Scheidung

    Zeugenladung, Adoption oder Scheidungsverfahren im Reisezeitraum.

  • Kündigung durch den Arbeitgeber

    Sie erhalten eine Kündigung, mit der Sie nicht gerechnet haben.

  • Wiederholungsprüfung

    Eine Prüfungswiederholung während der Reise oder kurz danach.

  • Verkehrsunfall mit dem Auto

    Das Auto, mit dem Sie fahren wollten, ist nach einem Unfall nicht fahrbereit.

  • Diebstahl von Ausweisen

    Ihre Ausweise werden in der letzten Woche vor der Abreise gestohlen.

  • Opfer einer Straftat

    Sie oder jemand aus Ihrer Familie wird Opfer einer Straftat.

  • Diebstahl oder Schaden zu Hause

    Einbruch, Raub oder ein großer Schaden durch Feuer oder Naturgewalten am Wohnort.

  • Angeordnete Quarantäne

    Das Gesundheitsamt ordnet kurz vor der Abreise eine Quarantäne an.

  • Naturkatastrophe am Reiseziel

    Brand, Hochwasser oder Sturm an dem Ort, an den Sie reisen.

Gut zu wissen

Worauf Sie achten sollten

  • Wie viel die Schule zurückzahlt

    Fragen Sie schon vor der Bezahlung, wie viel die Schule bei Krankheit zurückzahlt. Die Versicherung deckt nur ab, was Sie tatsächlich verlieren.

  • Versicherungsnehmer ist ein Elternteil

    Die Versicherung schließt ein volljähriger Elternteil oder der gesetzliche Vertreter ab, das Kind ist die versicherte Person. Sie wird immer zu dem konkreten Schullandheimaufenthalt abgeschlossen, den Sie bezahlt haben.

  • Gleich bei der Zahlung abschließen

    Die Versicherung deckt nur Krankheiten und Unfälle ab, die nach ihrem Abschluss eintreten. Bleiben bis zur Abreise 30 Tage oder weniger, schließen Sie sie nur zusammen mit der Bezahlung ab.

  • Ersatzteilnehmer

    Gibt die Schule den Platz an ein anderes Kind weiter und zahlt Ihnen das Geld zurück, verringert sich dadurch der Schaden. Die Versicherung deckt nur den Betrag ab, den Sie nicht zurückbekommen.

RatgeberSo funktioniert die Stornoversicherung: Ratgeber von A bis Z

Beispiele

So könnte es in der Praxis aussehen

  • Camps und SkikurseBeispielfall

    Windpocken eine Woche vor dem Ferienlager

    Klára, 9 Jahre, und ihre Eltern · Zweiwöchiges Ferienlager im Sommer

    Die Eltern hatten Kláras Sommerlager schon im Frühling bezahlt. Eine Woche vor der Abreise bekam sie Windpocken, und die Ärztin ließ sie nicht ins Lager fahren. Der Veranstalter erstattete laut seinen Stornobedingungen nur 20 % des Preises.

    Prämie
    666 CZK
    Stornogebühr
    5.920 CZK
    Erstattet
    5.328 CZK

Die Beispielfälle dienen der Veranschaulichung – Namen, Geschichten und Beträge haben wir erfunden, damit Sie sehen, wie die Versicherung funktioniert. Über die tatsächliche Leistung entscheidet immer der Versicherer nach den Versicherungsbedingungen und den eingereichten Nachweisen.

Fragen

Fragen zur Versicherung: Schullandheim

Alle Fragen →
  • Die Eltern. Versicherungsnehmer ist ein volljähriger Elternteil oder der gesetzliche Vertreter, das Kind geben Sie als versicherte Person an. Sie versichern den Betrag, den Sie der Schule für das Schullandheim bezahlen, und wenn Ihr Kind krank wird, erstatten wir, was Ihnen die Schule nicht zurückzahlt, abzüglich 10 % Selbstbeteiligung.

    Was die Versicherung kostet →
  • Das hängt vom Vertrag ab, den die Schule mit dem Vermieter oder Reiseveranstalter geschlossen hat, und davon, was sie schon bezahlt hat. Einen Teil des Geldes, etwa für die Verpflegung, kann sie zurückbekommen, für Unterkunft und Anreise je nach den Bedingungen des Anbieters womöglich nicht. Bitten Sie die Schule um eine schriftliche Bestätigung, wie viel sie Ihnen zurückzahlt – ohne sie lässt sich der Schaden nicht beziffern.

    Wie Stornogebühren funktionieren →
  • Endet der Aufenthalt wegen Krankheit oder eines Unfalls vorzeitig und lassen sich die nicht genutzten Tage nicht anders erstatten, zahlen wir ihren anteiligen Betrag. Sie legen einen ärztlichen Bericht und eine Bestätigung der Schule vor, wie viel sie Ihnen zurückgezahlt hat. Die Fahrt zum Abholen erstattet die Stornoversicherung nicht.

    So melden Sie einen Schaden →
  • Sie können den Eltern die Stornoversicherung direkt bei der Anmeldung anbieten. Wie die Zusammenarbeit funktioniert, erfahren Sie auf der Seite für Partner.

    Für Partner →
  • Wir erstatten die Stornokosten abzüglich 10 % Selbstbeteiligung – also die im Voraus bezahlte Anzahlung oder den Preis, den Ihnen der Verkäufer nach seinen Bedingungen nicht zurückgezahlt hat. Erstattet Ihnen der Verkäufer für ein Ticket zu 2.000 CZK nichts, erhalten Sie 1.800 CZK. Bei Stornierung wegen Krankenhausaufenthalt oder Tod der versicherten Person fällt keine Selbstbeteiligung an. Nicht zu den Stornokosten zählen die Prämie, Flughafengebühren und Gebühren, die Sie zurückbekommen können.

  • Bleiben bis zum Reisebeginn mehr als 30 Tage, können Sie die Versicherung jederzeit abschließen. Kaufen Sie die Reise 30 Tage oder weniger vor Beginn, muss die Versicherung gleichzeitig mit der Bezahlung der Reise abgeschlossen werden. In jedem Fall deckt sie nur Ereignisse ab, die erst nach dem Abschluss eintreten.

    Regeln und Beispiele mit Daten →
  • Unter anderem keine Planänderungen (Sie möchten nicht mehr fahren, haben Angst oder bekommen keinen Urlaub), keine gesundheitlichen Probleme, die schon vor Abschluss der Versicherung bestanden (außer einer stabilisierten chronischen Erkrankung), keine Ereignisse unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, keine Unfälle bei Rennen und Wettkämpfen und auch keine Absage der Reise durch den Beförderer oder Veranstalter – dann zahlt dieser das Geld zurück.

    Alle Ausschlüsse →

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