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Skikurse

Stornoversicherung für Ski- und Schulskikurse

Der Schulskikurs oder Skikurs wird im Herbst bezahlt, gefahren wird im Winter – in der Saison der Grippe und der Unfälle. Kann Ihr Kind wegen Krankheit oder eines Unfalls nicht mitfahren, erstattet die Stornoversicherung die Stornogebühr abzüglich 10 % Selbstbeteiligung, bei einem Krankenhausaufenthalt vollständig. Sie kostet 9 % des Kurspreises, und Sie schließen sie als Elternteil ab.

  • 9 % des Preises, mindestens 26 CZK
  • Bei Stornierung Erstattung der Stornokosten abzüglich 10 % Selbstbeteiligung
  • Separat abschließbar, ohne Reiseversicherung

Preis berechnen

Kč

300 CZK500.000 CZK

Einmalige Prämie

576 CZK

Bei Stornierung zurück bis zu

5.760 CZK

Wir erstatten die Stornokosten abzüglich 10 % Selbstbeteiligung, bei Krankenhausaufenthalt oder Tod der versicherten Person in voller Höhe. Die Prämie beträgt 9 % vom Preis, mind. 26 CZK.

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Was Sie versichern

Wofür sich die Versicherung eignet

  • Schulskikurse in den Bergen in Tschechien und in den Alpen
  • Ski- und Snowboardschulen in den Frühjahrsferien
  • Wintertrainingslager von Sportvereinen und -gruppen
  • Anreise, Unterkunft, Skipass und Skilehrer, wenn sie im Kurspreis enthalten sind
  • Skikurse für Erwachsene
Rechenbeispiel

Einwöchiger Schulskikurs im Riesengebirge für 6.400 Kč, drei Tage vor der Abreise storniert

Prämie (9 %)
576 CZK
Stornogebühr (75 %)
4.800 CZK
Selbstbeteiligung 10 %
−480 CZK
Wir erstatten Ihnen
4.320 CZK

Die Schule erstattet nur ein Viertel des Preises, den Rest hat sie bereits für Unterkunft, Anreise und Skilehrer bezahlt. Die Berechnung dient nur zur Veranschaulichung.

Typische Situationen

Wann sich eine Stornoversicherung lohnt

  • Grippe in der Woche der Abreise

    Der Skikurs startet am Sonntag, am Mittwoch kommt das Fieber. Der Arzt lässt das Kind nicht in die Berge, und die Schule erstattet nur, was sie noch nicht bezahlt hat.

  • Bruch beim Schlittschuhlaufen

    Ein Gips eine Woche vor der Abreise bedeutet das Aus für den Skikurs. Einen Unfall beim gewöhnlichen Sport deckt die Versicherung ab.

  • Quarantäne vor der Abreise

    Das Gesundheitsamt ordnet für das Kind ein paar Tage vor der Abreise eine Quarantäne an. Eine Pflichtquarantäne, die innerhalb von 2 Wochen vor der Abreise angeordnet wird, ist ein versicherter Grund.

  • Schwere Krankheit in der Familie

    Jemand aus der engen Familie erkrankt schwer oder stirbt, und das Kind bleibt mit Ihnen zu Hause. Auch das deckt die Versicherung ab.

Was die Versicherung abdeckt

14 Gründe für eine Stornierung

Im Detail, mit allen Ausschlüssen
  • Eigene Krankheit, Unfall oder Tod

    Sie erkranken oder verletzen sich so, dass Sie nicht reisen können.

  • Krankheit, Unfall oder Tod nahestehender Personen

    Familie, Geschäftspartner oder die Person, mit der Sie reisen oder bei der Sie wohnen.

  • Pflege eines kranken Angehörigen

    Sie müssen sich um einen Angehörigen kümmern, der nicht mitreist.

  • Festgestellte Schwangerschaft

    Schwangerschaft nach Abschluss der Versicherung, wenn der Arzt von der Reise abrät.

  • Tod eines Haustiers

    Ihr Hund oder Ihre Katze stirbt.

  • Gericht, Adoption oder Scheidung

    Zeugenladung, Adoption oder Scheidungsverfahren im Reisezeitraum.

  • Kündigung durch den Arbeitgeber

    Sie erhalten eine Kündigung, mit der Sie nicht gerechnet haben.

  • Wiederholungsprüfung

    Eine Prüfungswiederholung während der Reise oder kurz danach.

  • Verkehrsunfall mit dem Auto

    Das Auto, mit dem Sie fahren wollten, ist nach einem Unfall nicht fahrbereit.

  • Diebstahl von Ausweisen

    Ihre Ausweise werden in der letzten Woche vor der Abreise gestohlen.

  • Opfer einer Straftat

    Sie oder jemand aus Ihrer Familie wird Opfer einer Straftat.

  • Diebstahl oder Schaden zu Hause

    Einbruch, Raub oder ein großer Schaden durch Feuer oder Naturgewalten am Wohnort.

  • Angeordnete Quarantäne

    Das Gesundheitsamt ordnet kurz vor der Abreise eine Quarantäne an.

  • Naturkatastrophe am Reiseziel

    Brand, Hochwasser oder Sturm an dem Ort, an den Sie reisen.

Gut zu wissen

Worauf Sie achten sollten

  • Rennen und Wettkämpfe

    Die Versicherung deckt keine Unfälle bei Rennen und Wettkämpfen oder beim Profisport ab. Training und Freizeitsport fallen nicht unter diesen Ausschluss.

  • Versicherungsnehmer ist ein Elternteil

    Die Versicherung schließt ein volljähriger Elternteil oder der gesetzliche Vertreter ab, das Kind ist die versicherte Person. Sie wird immer zu dem konkreten Skikurs abgeschlossen, den Sie bezahlt haben.

  • Bereits laufende Krankheiten

    Die Versicherung deckt nur Ereignisse ab, die nach ihrem Abschluss eintreten. Schließen Sie sie an einem Tag ab, an dem Ihr Kind schon Fieber hat, zahlt der Versicherer nicht.

  • Ersatzteilnehmer

    Manche Schulen und Vereine können den Platz an ein anderes Kind weitergeben. Dann entfällt die Stornogebühr oder sie sinkt – fragen Sie nach, bevor Sie die Stornierung bestätigen.

RatgeberSkikurs und Berge im Winter 2026/27: wenn das Kind vor der Abreise krank wird

Beispiele

So könnte es in der Praxis aussehen

  • Camps und SkikurseBeispielfall

    Gebrochener Arm fünf Tage vor dem Schulskikurs

    Vojta, 12 Jahre, und seine Eltern · Schulskikurs in den Alpen

    Vojta hatte sich den ganzen Winter auf die Skiwoche mit seiner Klasse gefreut. Fünf Tage vor der Abreise stürzte er in der Pause auf der Treppe und bekam einen Gips. Die Schule erstattete nur 30 % des Preises, der Rest war bereits an Busunternehmen und Unterkunft bezahlt.

    Prämie
    621 CZK
    Stornogebühr
    4.830 CZK
    Erstattet
    4.347 CZK

Die Beispielfälle dienen der Veranschaulichung – Namen, Geschichten und Beträge haben wir erfunden, damit Sie sehen, wie die Versicherung funktioniert. Über die tatsächliche Leistung entscheidet immer der Versicherer nach den Versicherungsbedingungen und den eingereichten Nachweisen.

Fragen

Fragen zur Versicherung: Schulskikurse und Skikurse

Alle Fragen →
  • Gleich bei der Bezahlung, solange Ihr Kind gesund ist – die Versicherung deckt nur Ereignisse ab, die nach ihrem Abschluss eintreten. Bleiben bis zur Abreise mehr als 30 Tage, schließen Sie sie jederzeit ab, später nur zusammen mit der Bezahlung. Krankheit und Unfall sind versichert, wenn sie innerhalb der letzten 180 Tage vor der Abreise eintreten.

    Was die Versicherung kostet →
  • Ja. Ein Unfall beim gewöhnlichen Sport – im Sportunterricht, beim Schlittschuhlaufen oder im Training – ist ein versicherter Grund für eine Stornierung. Der Ausschluss gilt für Unfälle bei Rennen und Wettkämpfen, beim Profisport und bei Expeditionen.

  • Ja. Hütte, Apartment oder eine Reise in die Berge versichern Sie genauso, und versichert ist auch eine Stornierung wegen Krankheit oder Unfalls eines beliebigen Mitglieds der versicherten Familie.

    Stornoversicherung für Urlaub in Tschechien →
  • Die Nummer des Versicherungsvertrags, die Anmeldung oder den Zahlungsbeleg, die Stornobestätigung der Schule oder des Veranstalters mit der Höhe der Stornogebühr und einen ärztlichen Bericht mit Diagnose und Behandlungsdauer.

    So melden Sie einen Schaden →
  • Wir erstatten die Stornokosten abzüglich 10 % Selbstbeteiligung – also die im Voraus bezahlte Anzahlung oder den Preis, den Ihnen der Verkäufer nach seinen Bedingungen nicht zurückgezahlt hat. Erstattet Ihnen der Verkäufer für ein Ticket zu 2.000 CZK nichts, erhalten Sie 1.800 CZK. Bei Stornierung wegen Krankenhausaufenthalt oder Tod der versicherten Person fällt keine Selbstbeteiligung an. Nicht zu den Stornokosten zählen die Prämie, Flughafengebühren und Gebühren, die Sie zurückbekommen können.

  • Bleiben bis zum Reisebeginn mehr als 30 Tage, können Sie die Versicherung jederzeit abschließen. Kaufen Sie die Reise 30 Tage oder weniger vor Beginn, muss die Versicherung gleichzeitig mit der Bezahlung der Reise abgeschlossen werden. In jedem Fall deckt sie nur Ereignisse ab, die erst nach dem Abschluss eintreten.

    Regeln und Beispiele mit Daten →
  • Unter anderem keine Planänderungen (Sie möchten nicht mehr fahren, haben Angst oder bekommen keinen Urlaub), keine gesundheitlichen Probleme, die schon vor Abschluss der Versicherung bestanden (außer einer stabilisierten chronischen Erkrankung), keine Ereignisse unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, keine Unfälle bei Rennen und Wettkämpfen und auch keine Absage der Reise durch den Beförderer oder Veranstalter – dann zahlt dieser das Geld zurück.

    Alle Ausschlüsse →

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